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Unsere Leistungen

Gesundheitsuntersuchung

Ab dem 35. Lebensjahr haben Sie Anspruch auf eine 3-jährliche Gesundheits- und alle zwei Jahre auf eine Hautkrebsvorsorgeuntersuchung. Der Gesundheits-Check dient dazu, Ihren aktuellen Gesundheitszustand zu erfassen und Krankheitsgeschehen frühzeitig zu erkennen.

Der dreijährige Gesundheits-Check beinhaltet eine körperliche Untersuchung, die Bestimmung der Laborparameter Cholesterin und Blutzucker und die Untersuchung des Urins.

Die Kosten für die oben aufgeführten Untersuchungen werden von Ihrer Krankenkasse übernommen.


Neu: Gesundheitsuntersuchung zwischen 18-34 Jahren


Zwischen 18 und 34 Jahren zahlt die Kasse eine einmalige Gesundheitsuntersuchung. Dabei werden folgende Untersuchungen durchgeführt: Erhebung der Anamnese, Fragen zu eigenen Vorerkrankungen sowie zu Erkrankungen innerhalb der Familie, Überprüfung des Impfstatus, Körperliche Untersuchung einschließlich einer Messung des Blutdrucks wenn Übergewicht, Bluthochdruck oder familiäre Vorerkrankungen vorliegen, werden auch die Blutfettwerte und der Nüchternblutzucker getestet.

Krebsvorsorgeuntersuchung

Krebsvorsorge-Untersuchung (Darm, Prostata) (Männer)

Jährlich haben Männer ab dem Alter von 45 Jahren Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten der Geschlechtsorgane.

Ab dem Alter von 50 Jahren besteht zusätzlich Anspruch auf eine gezielte Früherkennung von Darmkrebs (Test auf verborgenes Blut im Stuhl).

Bitte sprechen Sie uns einfach an!

Krebsvorsorge-Untersuchung (Darm) (Frauen)

Ab dem Alter von 50 Jahren besteht Anspruch auf eine gezielte Früherkennung von Darmkrebs (Test auf verborgenes Blut im Stuhl).

Bitte sprechen Sie uns einfach an!

Hautkrebsvorsorge

Ab 35 Jahren kann alle zwei Jahre die Haut auf Auffälligkeiten untersucht werden. Es wird das individuelle Hautkrebsrisiko ermittelt. Bei Verdacht auf eine suspekte Veränderung erfolgt die Überweisung zum Dermatologen zur weiteren Diagnostik und Therapie.

Impfungen/ Impfberatung

Impfungen dienen dazu den Immunschutz gegen Krankheiten zu verbessern, damit Erkrankungen gar nicht oder nur in abgeschwächter Form auftreten.

Welche Impfungen Sie zu welchem Zeitpunkt erhalten sollten, hängt maßgeblich von Ihrem bisherigen Impfstatus, Ihrem Alter und Ihrem aktuellen Gesundheitszustand ab.

Wir empfehlen die Impfungen nach dem Impfkalender der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (STIKO).
Mögliche Änderungen/Neuerungen der Impfempfehlungen werden von uns stets zeitnah umgesetzt.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten dieser Standard- Impfungen:

• Diphtherie
• Kinderlähmung
• Tetanus
• Keuchhusten
• Masern
• Mumps
• Röteln
• Ab dem 60. Lj. Impfung gegen Pneumokokken, Gürtelrose und jährliche Grippeimpfung


Bei Risikogruppen/Patienten mit bestimmten chronischen Erkrankungen sind ggf. zusätzliche/häufigere Impfungen notwendig.

Sprechen Sie uns an, wir informieren Sie gerne im persönlichen Gespräch.

DMP: Management chronischer Erkrankungen: Asthma/COPD/Hypertonie/ Diabetes II

Disease Management Program (DMP)-Programme sind spezielle Programme der gesetzlichen Krankenkasse, die eine verbesserte Betreuung und Behandlung von Patienten mit bestimmten chronischen Erkrankungen gewährleisten sollen.

Im Rahmen des DMP-Programmes erfolgt alle 3 Monate eine Vorstellung in der Praxis. Hier wird im Gespräch und/oder anhand medizischer Untersuchungen überprüft, wie es Ihnen mit Ihrer chronischen Erkrankung geht. So kann auf mögliche Veränderungen im Krankheitsverlauf schnellstmöglich reagiert werden.

Teilnehmen an DMP-Programmen können Versicherte mit:

• Asthma
• Chronisch obstruktive Lungenkrankheit (COPD)
• Diabetes Typ II (DM2)
• Koronare Herzkrankheit (KHK)

Die Teilnahme ist freiwillig und für Sie kostenfrei.
Erforderlich ist nur Ihre Einschreibung in das Programm.

Jugendvorsorgeuntersuchung (J1) 12. – 14. Lebensjahr

Die J1 oder U10 sollte zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr erfolgen. Die J1 ist eine für Sie kostenfreie Leistung der gesetzlichen Krankenkasse und umfasst folgende Punkte: Anamneseerhebung, gründliche körperliche Untersuchung auf Haltungsschäden und allgemeine Auffälligkeiten; frühzeitige Entdeckung seelischer Entwicklungsstörungen, Verhaltensauffälligkeiten oder Schulleistungsstörungen, Überprüfung des Impfstatus unter Berücksichtigung der aktuellsten STIKO-Impfempfehlungen.

Jugendarbeitsschutzuntersuchung (vor Beginn einer Ausbildung)

In Deutschland ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Jugendliche (15.-18. Lebensjahr) nur dann von einem Arbeitgeber angestellt werden dürfen, wenn sie innerhalb der letzten 14 Monate vor der Anstellung von einem Arzt untersucht worden sind. Die Bescheinigung der Jugendarbeitsschutzuntersuchung muss dem neuen Arbeitgeber vorliegen.

Durchführung der Jugendarbeitsschutzuntersuchung:
Zunächst muss der Jugendliche sich vom Meldeamt den sogenannten Berechtigungsschein besorgen. Zusammen mit den Sorgeberechtigten füllt er den Vorbereitungsbogen aus, unterschreibt diesen zusammen mit den Sorgeberechtigten und bringt ihn mit zur Untersuchung. Um den Impfstatus bestimmen zu können, sollte der Impfausweis ebenfalls vorliegen.

Kosten:
Die Kosten für die Jugendarbeitsschutzuntersuchung werden vom jeweiligen Bundesland getragen.